Bei drei Stunden Reinigung pro Woche kostet die angemeldete Putzfrau im Minijob rund 2.070 Euro im Jahr und damit etwa 1.420 Euro weniger als eine Reinigungsfirma, die für denselben Umfang effektiv bei rund 3.500 Euro liegt. Der Stundensatz allein beantwortet die Frage allerdings nicht, denn beim Minijob sind Sie Arbeitgeber: Abgaben, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Material und die gesamte Organisation liegen bei Ihnen. Dieser Ratgeber stellt beide Wege als Vollkostenrechnung über ein Jahr gegenüber und zeigt, an welchen drei Punkten die Entscheidung tatsächlich kippt.
Was Sie bei beiden Wegen wirklich einkaufen
Der häufigste Fehler in diesem Vergleich ist, 14 Euro gegen 28 Euro zu stellen und die Sache für entschieden zu halten. Die beiden Zahlen beschreiben nicht dasselbe Produkt.
Beim Minijob kaufen Sie Arbeitszeit einer einzelnen Person und übernehmen die Arbeitgeberrolle. Bei der Reinigungsfirma kaufen Sie ein Ergebnis und lagern das Personalrisiko aus. Fällt jemand aus, ist das im ersten Fall Ihr Problem, im zweiten das des Betriebs. Diese Differenz ist der eigentliche Gegenstand der Entscheidung, nicht der Abstand zwischen zwei Stundensätzen.
Minijob im Haushalt: was dazukommt
Eine Haushaltshilfe im Privathaushalt melden Sie über den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale an. Die Anmeldung selbst ist kostenlos, die laufenden Positionen sind es nicht:
- Pauschalabgaben von 14,6 Prozent auf den Bruttolohn, einschließlich des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung.
- Bezahlter Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche (§ 3 BUrlG). Bei einem festen Arbeitstag pro Woche sind das vier bezahlte Urlaubstage im Jahr.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen nach § 3 EntgFG, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht.
- Material und Geräte. Reinigungsmittel, Tücher, Wischsystem und Staubsauger stellt der Haushalt.
- Organisation. Termine, Einweisung, Vertretung bei Ausfall und die Meldung über den Haushaltsscheck.
Dazu kommt die harte Grenze nach oben: Oberhalb von 603 Euro Monatsverdienst endet der Minijob, und es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit vollen Arbeitgeberanteilen. Wie die Anmeldung im Einzelnen abläuft, beschreibt der Ratgeber Reinigungskraft anmelden.
Reinigungsfirma: was im Stundensatz steckt
Der höhere Stundensatz einer Firma ist kein Aufschlag für dieselbe Leistung, sondern enthält Positionen, die beim Minijob bei Ihnen liegen: Lohn und Lohnnebenkosten der eingesetzten Kraft, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Betriebshaftpflicht für Schäden in Ihrer Wohnung, Einweisung und Qualitätskontrolle sowie meist Material und Geräte.
Zwei Punkte gehören trotzdem vor Vertragsschluss geklärt. Erstens, ob Reinigungsmittel und Geräte wirklich im Preis enthalten sind, denn das handhaben Betriebe unterschiedlich. Zweitens, wie die Vertretung geregelt ist: als feste Zusage innerhalb weniger Tage oder als unverbindliche Absichtserklärung. Marktübliche Stundensätze nach Region finden Sie im Überblick zu den Kosten für Putzfrau und Haushaltshilfe, das Leistungsbild beschreibt die Seite zur Haushaltsreinigung.
Vollkostenvergleich über ein Jahr
Angenommen, Sie brauchen drei Stunden Reinigung pro Woche, über das Jahr also 156 vereinbarte Stunden. Für den Minijob rechnen wir mit 14,00 Euro brutto je Stunde, für die Firma mit 28,00 Euro.
| Position | Minijob im Haushalt | Reinigungsfirma |
|---|---|---|
| Vereinbarte Stunden im Jahr | 156 | 156 |
| Stundensatz | 14,00 € brutto | 28,00 € |
| Lohn bzw. Rechnung | 2.184 € | 4.368 € |
| Pauschalabgaben, 14,6 Prozent | 319 € | entfällt |
| Material und Geräte | rund 80 € | meist enthalten |
| Zwischensumme | 2.583 € | 4.368 € |
| Steuerermäßigung nach § 35a EStG | 510 € (Höchstbetrag) | 874 € (20 Prozent) |
| Effektiv im Jahr | 2.073 € | 3.494 € |
Eine Zahl wird dabei regelmäßig falsch gelesen: Die 2.184 Euro Lohn sind kein Entgelt für 156 geleistete Stunden. Sie enthalten bereits die vier Urlaubstermine und ein bis zwei Krankheitstermine, an denen der Lohn weiterläuft, die Wohnung aber ungeputzt bleibt. Tatsächlich gereinigt wird an rund 138 Stunden im Jahr.
Damit lassen sich beide Wege ehrlich nebeneinanderlegen: Nach Steuerermäßigung kostet der Minijob rund 15,00 Euro je tatsächlich gereinigter Stunde, die Firma 22,40 Euro. Die Differenz von knapp 1.420 Euro im Jahr ist der Preis dafür, dass jemand anders die Arbeitgeberrolle, das Ausfallrisiko und die Haftung trägt. Ob Ihnen das diesen Betrag wert ist, ist eine Abwägung und keine Rechenaufgabe.
Ausfall, Haftung und Vertretung
Drei Risiken unterscheiden die beiden Modelle deutlicher als jede Preistabelle.
Ausfall. Krankheit und Urlaub sind beim Minijob doppelt spürbar: Sie zahlen den Lohn weiter und die Arbeit bleibt liegen. Bei der Firma ist die Vertretung Vertragsbestandteil, sofern sie im Vertrag steht. Fragen Sie ausdrücklich nach der zugesagten Reaktionszeit.
Haftung. Geht im Minijob etwas zu Bruch oder wird ein Boden beschädigt, greift Ihre eigene Haftpflichtversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Prüfen Sie Ihre Police darauf, ob Beschäftigte im Privathaushalt eingeschlossen sind. Ein Betrieb bringt eine eigene Betriebshaftpflicht mit, deren Deckungssumme Sie sich vorab nennen lassen sollten.
Unfallversicherung. Diese Position wird am häufigsten übersehen. Verletzt sich eine nicht angemeldete Hilfe in Ihrer Wohnung, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, und Behandlungskosten können direkt bei Ihnen landen. Mit Anmeldung über den Haushaltsscheck ist dieser Schutz enthalten, bei einer Firma trägt ihn der Betrieb.
Der Steuereffekt entscheidet öfter als der Stundensatz
Beide Wege bringen 20 Prozent der Kosten als Ermäßigung direkt von der Steuerschuld zurück, aber die Höchstbeträge liegen weit auseinander. Im Minijob sind es höchstens 510 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG), bei einer beauftragten Firma bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung auf die Arbeitskosten (§ 35a Abs. 2 EStG). Der Deckel liegt beim Firmenmodell also fast achtmal höher.
Praktisch bedeutet das: Solange Sie unter rund 213 Euro Monatskosten bleiben, schöpfen beide Modelle ihren Bonus aus, und der Minijob gewinnt deutlich. Steigt der Bedarf, verschiebt sich das Bild, weil der Minijob-Bonus stehen bleibt, während der Firmenbonus mitwächst. Voraussetzung ist bei beiden die unbare Zahlung, bei der Firma zusätzlich eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Arbeitsanteil. Was als haushaltsnahe Dienstleistung zählt, ordnet der Ratgeber Reinigungskosten absetzen ein, die Definition steht im Stichwort haushaltsnahe Dienstleistung.
Diese Angaben sind eine allgemeine Einordnung der Rechtslage 2026 und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Ab wann sich welcher Weg rechnet
- Bis etwa drei Stunden pro Woche: Minijob. Der Steuerbonus greift dort vollständig, die Vollkosten liegen deutlich unter dem Firmenpreis, der organisatorische Aufwand bleibt überschaubar.
- Drei bis zehn Stunden pro Woche: Rechnung im Einzelfall. Der Minijob bleibt meist günstiger, aber der Steuervorteil wächst nicht mehr mit, und ein Ausfall wiegt schwerer.
- Ab rund zehn Stunden pro Woche: Der Minijob endet ohnehin. Bei 14 Euro Stundenlohn ist die Grenze von 603 Euro nach etwa 43 Stunden im Monat erreicht, darüber entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Unabhängig vom Umfang spricht für die Firma: ein Haushalt, in dem Termine verlässlich stattfinden müssen, ein Mietobjekt oder eine Ferienwohnung, fehlende Zeit für Einweisung und Organisation.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Putzfrau im Minijob wirklich günstiger als eine Firma?
Wie viele Stunden sind im Minijob 2026 möglich?
Bekomme ich bei beiden Wegen den Steuerbonus?
Wer haftet, wenn in meiner Wohnung etwas beschädigt wird?
Muss ich bei einer Reinigungsfirma Material stellen?
Fazit: Der Stundensatz entscheidet nicht, der Umfang tut es
Bis etwa drei Stunden pro Woche ist die angemeldete Haushaltshilfe im Minijob der günstigere Weg, weil der Steuerbonus dort voll greift und die Vollkosten trotz Abgaben, fortlaufendem Lohn und Material deutlich unter dem Firmenpreis bleiben. Oberhalb von zehn Stunden pro Woche stellt sich die Frage nicht mehr, weil der Minijob an der Verdienstgrenze endet. Dazwischen entscheidet, wie viel Ihnen die ausgelagerte Verantwortung für Ausfall, Haftung und Organisation wert ist. Wer diese Positionen einmal durchrechnet, statt nur zwei Stundensätze zu vergleichen, muss die Entscheidung nach einem Jahr nicht korrigieren.
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