Eine Reinigungskraft im Privathaushalt melden Sie mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an und zahlen darauf rund 15 Prozent Pauschalabgaben auf den Bruttolohn. Die Anmeldung selbst kostet nichts und dauert wenige Minuten. Dafür bekommen Sie über § 35a Abs. 1 EStG 20 Prozent Ihrer Kosten zurück, maximal 510 Euro im Jahr. Wer ohne Anmeldung beschäftigt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro und steht bei jedem Unfall in der eigenen Wohnung allein da. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Anmeldung abläuft, was sie konkret kostet und warum eine Reinigungsfirma steuerlich oft deutlich mehr bringt.
Was kostet eine angemeldete Reinigungskraft im Monat?
Verdienstgrenze und Mindestlohn hängen direkt zusammen und begrenzen gemeinsam den Stundenumfang. Bei 13,90 Euro pro Stunde ist die Grenze von 603 Euro nach rund 43 Stunden erreicht (603 geteilt durch 13,90 ergibt 43,4). Das sind knapp zehn Stunden pro Woche. Wer dauerhaft mehr Unterstützung braucht, verlässt den Minijob und landet entweder in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder bei einer Reinigungsfirma.
Ein typisches Beispiel: vier Einsätze zu je drei Stunden im Monat, bezahlt zum gesetzlichen Mindestlohn.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | 4 Einsätze zu je 3 Stunden | 12 Stunden |
| Bruttolohn | 12 h x 13,90 € | 166,80 € |
| Pauschalabgaben | rund 15 % von 166,80 € | 25,02 € |
| Kosten pro Monat | 166,80 € plus 25,02 € | 191,82 € |
| Kosten pro Jahr | 191,82 € x 12 | 2.301,84 € |
| Steuerbonus | 20 % von 2.301,84 € | 460,37 € |
| Effektive Jahreskosten | 2.301,84 € minus 460,37 € | 1.841,47 € |
Der Steuerbonus ist schneller gedeckelt, als die meisten Haushalte erwarten. 510 Euro sind bei 2.550 Euro Jahreskosten ausgeschöpft (510 geteilt durch 0,20), also bereits bei rund 213 Euro im Monat. Im Beispiel oben bleiben Sie mit 191,82 Euro knapp darunter. Jede zusätzliche Stunde darüber zahlen Sie voll aus eigener Tasche. Marktübliche Stundensätze im Vergleich finden Sie im Überblick zu Putzfrau-Kosten.
Wie melden Sie eine Reinigungskraft mit dem Haushaltsscheck an?
Die Anmeldung läuft ausschließlich über die Minijob-Zentrale, online oder per Formular. Sie brauchen dafür nur wenige Angaben, und die Reinigungskraft muss nichts weiter tun, als Ihnen ihre Daten zu geben und den Scheck mit zu unterschreiben.
- Daten sammeln. Name, Anschrift, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer der Reinigungskraft. Fehlt die Nummer, vergibt die Minijob-Zentrale sie über die Rentenversicherung.
- Haushaltsscheck ausfüllen. Sie tragen Beginn des Arbeitsverhältnisses, vereinbarten Stundenlohn oder Monatslohn und die Tätigkeit ein. Beide Seiten unterschreiben.
- Lastschriftmandat erteilen. Ohne SEPA-Mandat geht es nicht, die Abgaben werden ausschließlich per Lastschrift eingezogen.
- Unfallversicherung anmelden. Die Unfallversicherung bei der zuständigen Unfallkasse ist für private Arbeitgeber Pflicht. Über den Haushaltsscheck wird die Meldung in der Regel gleich mit angestoßen.
- Abrechnung abwarten. Die Minijob-Zentrale rechnet die Pauschalabgaben halbjährlich ab und bucht sie zweimal im Jahr ab. Sie zahlen also nicht monatlich.
- Bescheinigung aufheben. Am Jahresanfang erhalten Sie eine Bescheinigung über die gezahlten Beträge. Genau dieses Dokument brauchen Sie für die Steuererklärung.
Änderungen beim Lohn oder das Ende des Arbeitsverhältnisses melden Sie ebenfalls mit einem Haushaltsscheck. Wer das vergisst, zahlt weiter Abgaben für eine Beschäftigung, die längst beendet ist.
Welche Pflichten haben Sie als privater Arbeitgeber?
Mit der Anmeldung werden Sie Arbeitgeber, mit allem, was dazugehört. Das klingt nach viel, ist im Alltag aber überschaubar, solange Sie die folgenden Punkte kennen:
- Mindestlohn zahlen. 13,90 Euro pro Stunde sind 2026 die Untergrenze, auch im Privathaushalt und auch bei Barzahlung.
- Arbeitszeiten aufzeichnen. Ein einfaches Blatt mit Datum, Beginn, Ende und Summe reicht völlig aus.
- Urlaub und Entgeltfortzahlung gewähren. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Unfallversicherung führen. Der Beitrag richtet sich nach der Satzung der zuständigen Unfallkasse und wird separat erhoben.
Der tarifliche Mindestlohn der Gebäudereinigung liegt in der Innenreinigung 2026 bei 14,25 Euro pro Stunde. Er gilt für gewerbliche Reinigungsfirmen und deren Beschäftigte, nicht für Ihre private Haushaltshilfe im Minijob. Was hinter dieser Unterscheidung steckt, erklärt das Stichwort Tarifvertrag Gebäudereinigung. Wie sich die Verdienste insgesamt entwickelt haben, zeigt der Gehaltsüberblick 2026.
Minijob oder Reinigungsfirma: Was lohnt sich für wen?
Beide Wege sind legal, beide bringen 20 Prozent Steuerbonus, aber die Höchstbeträge unterscheiden sich massiv. Genau dieser Punkt entscheidet bei größeren Haushalten über mehrere hundert Euro im Jahr.
| Kriterium | Minijob im Haushalt | Reinigungsfirma |
|---|---|---|
| Anmeldung | Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale | Keine, Sie kaufen eine Dienstleistung ein |
| Lohnnebenkosten | rund 15 % Pauschalabgaben | im Rechnungspreis enthalten |
| Lohnuntergrenze | 13,90 € gesetzlicher Mindestlohn | 14,25 € Tariflohn Innenreinigung |
| Steuerbonus | 20 %, max. 510 € pro Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG) | 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 € pro Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG) |
| Ausfall bei Krankheit | Lohn läuft weiter, Ersatz organisieren Sie selbst | Vertretung stellt der Anbieter |
| Schäden in der Wohnung | oft Streitfall mit der Privathaftpflicht | Betriebshaftpflicht des Anbieters |
| Aufwand für Sie | Anmeldung, Lohn, Urlaub, Unfallkasse | Rechnung prüfen und überweisen |
Wichtig bei der Firmenvariante: Absetzbar sind nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Und die Rechnung muss unbar bezahlt werden, Bargeld erkennt das Finanzamt nicht an. Was sonst noch unter die Regelung fällt, steht im Lexikoneintrag haushaltsnahe Dienstleistung. Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe die Beträge in Ihrem Fall anrechenbar sind, klären Sie mit Ihrem Steuerbüro.
Wer haftet, wenn in der Wohnung etwas passiert?
Bei Sachschäden zählt, wer beauftragt hat. Zerkratzt eine angestellte Reinigungskraft das Parkett, greift im besten Fall ihre private Haftpflichtversicherung, sofern diese Tätigkeiten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses überhaupt einschließt. Das ist häufig nicht der Fall, und dann bleibt der Schaden im Raum stehen. Beauftragen Sie dagegen eine Firma, reguliert deren Betriebshaftpflicht.
Bei Personenschäden ist die Lage eindeutiger. Stürzt eine angemeldete Reinigungskraft bei Ihnen von der Leiter, ist das ein Arbeitsunfall, und die Unfallkasse übernimmt Behandlung und Rehabilitation. Ohne Anmeldung existiert dieser Schutz nicht.
Was riskieren Sie bei Schwarzarbeit?
Die Anmeldung kostet ein paar Minuten, das Weglassen kann sehr teuer werden. Neben dem Bußgeld drohen Nachzahlungen für Sozialabgaben, und der Steuerbonus entfällt rückwirkend komplett.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann muss ich eine Reinigungskraft anmelden?
Was kostet die Anmeldung über den Haushaltsscheck?
Wie viele Stunden darf eine Reinigungskraft im Minijob arbeiten?
Wie hoch ist der Steuerbonus für eine Haushaltshilfe?
Was passiert, wenn die Reinigungskraft sich bei mir verletzt?
Fazit: Anmelden ist billiger als das Risiko
Die Anmeldung über den Haushaltsscheck kostet rund 15 Prozent Pauschalabgaben und ein paar Minuten Papierkram. Dagegen stehen bis zu 300.000 Euro Bußgeld, fehlender Unfallschutz und ein verlorener Steuerbonus. Wer nur wenige Stunden im Monat braucht, fährt mit dem Minijob gut. Wer mehr Leistung einkauft, sollte den Höchstbetrag von 4.000 Euro bei Firmenrechnungen im Blick behalten, denn er ist fast achtmal so hoch wie die 510 Euro im Minijob.
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