Haushaltsnahe Dienstleistung
Steuerlich begünstigte Dienstleistungen im Privathaushalt: 20 % Ermäßigung, max. 4.000 €/Jahr.
Definition
Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist nach § 35a EStG eine Tätigkeit, die normalerweise von Mitgliedern eines Privathaushalts erledigt würde, aber an einen externen Dienstleister vergeben wird: darunter Reinigungsarbeiten, Fensterreinigung, Gartenpflege, Treppenhausreinigung im Mietverhältnis, Hausmeisterdienste. Privatpersonen können 20 % der Arbeitskosten direkt von ihrer Steuerschuld abziehen, maximal 4.000 € pro Jahr. Bei einer typischen monatlichen Reinigungskraft mit 600 € Kosten ergibt das eine Steuerersparnis von 1.440 € jährlich. Voraussetzung: Bezahlung per Überweisung (nicht bar), Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten, und der Dienstleister muss ein angemeldetes Gewerbe sein. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Der Steuerabzug erfolgt direkt im Steuerbescheid, nicht als Werbungskosten. Das macht ihn auch für Geringverdiener interessant. Reinigungsvergleich-Partner stellen ihre Rechnungen so aus, dass die Aufteilung zwischen Arbeits- und Materialkosten klar ersichtlich ist.
Auf einen Blick
- →20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld
- →Maximal 4.000 € pro Jahr
- →Bezahlung muss per Überweisung erfolgen
Verwandte Begriffe
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