Haushaltsnahe Dienstleistung
Steuerlich begünstigte Dienstleistungen im Privathaushalt: 20 % Ermäßigung, max. 4.000 €/Jahr.
Definition
Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist nach § 35a EStG eine Tätigkeit, die normalerweise von Mitgliedern eines Privathaushalts erledigt würde, aber an einen externen Dienstleister vergeben wird: darunter Reinigungsarbeiten, Fensterreinigung, Gartenpflege, Treppenhausreinigung im Mietverhältnis, Hausmeisterdienste. Privatpersonen können 20 % der Arbeitskosten direkt von ihrer Steuerschuld abziehen, maximal 4.000 € pro Jahr. Bei einer typischen monatlichen Reinigungskraft mit 600 € Kosten ergibt das eine Steuerersparnis von 1.440 € jährlich. Voraussetzung: Bezahlung per Überweisung (nicht bar), Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten, und der Dienstleister muss ein angemeldetes Gewerbe sein. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Der Steuerabzug erfolgt direkt im Steuerbescheid, nicht als Werbungskosten. Das macht ihn auch für Geringverdiener interessant. Reinigungsvergleich-Partner stellen ihre Rechnungen so aus, dass die Aufteilung zwischen Arbeits- und Materialkosten klar ersichtlich ist.
Auf einen Blick
- →20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld
- →Maximal 4.000 € pro Jahr
- →Bezahlung muss per Überweisung erfolgen
Wann wird haushaltsnahe dienstleistung benötigt?
Die Regelung greift bei praktisch jeder regelmäßigen Reinigungsleistung im Privathaushalt: wöchentliche Haushaltsreinigung, Fensterputzen, Treppenhausreinigung durch Mieter oder Eigentümergemeinschaften, Gartenpflege sowie Hausmeisterdienste. Auch punktuelle Einsätze wie eine Grundreinigung nach dem Auszug oder eine Fensterreinigung vor dem Winter zählen dazu, solange sie im eigenen Haushalt stattfinden. Ein häufiges Missverständnis betrifft Neubauten und größere Renovierungen: reine Neubaumaßnahmen sind über § 35a EStG nicht begünstigt, wohl aber Handwerkerleistungen im Bestand, die steuerlich separat, aber ähnlich behandelt werden. Ebenfalls oft übersehen wird, dass die Dienstleistung im Haushalt selbst erbracht werden muss, ein Teppich, der zur Reinigung in eine externe Werkstatt gebracht wird, fällt in der Regel nicht darunter. Mieter können die Ermäßigung anteilig über die Nebenkostenabrechnung geltend machen, wenn der Vermieter die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen dort gesondert ausweist.
So läuft eine professionelle Haushaltsnahe Dienstleistung ab
- 1
Dienstleister beauftragen
Ein Gewerbe (keine Schwarzarbeit) mit der Reinigungs- oder Pflegeleistung beauftragen und vorab klären, dass eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird.
- 2
Rechnung anfordern
Nach Ausführung eine Rechnung verlangen, auf der Arbeitskosten, Fahrtkosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind, nur Ersteres ist relevant für die Ermäßigung.
- 3
Per Überweisung zahlen
Den Rechnungsbetrag ausschließlich per Banküberweisung begleichen, da Barzahlungen von der Steuerermäßigung grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- 4
Belege sammeln
Rechnung und Kontoauszug mit dem Überweisungsnachweis für mindestens ein Jahr aufbewahren, da das Finanzamt beides bei Nachfrage vorlegen lassen kann.
- 5
In der Steuererklärung angeben
Die Arbeitskosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Einkommensteuererklärung eintragen, woraufhin das Finanzamt die 20-Prozent-Ermäßigung automatisch berechnet.
Was kostet haushaltsnahe dienstleistung?
Die Steuerermäßigung wirkt als direkter Abzug von der Steuerschuld (nicht nur vom zu versteuernden Einkommen), wodurch 20 % der jährlichen Arbeitskosten bis zur Obergrenze von 4.000 € unmittelbar die Steuerlast senken.
Die Obergrenze bezieht sich ausschließlich auf Arbeits-, An- und Abfahrtskosten, Reinigungsmittel und sonstiges Material sind von der Ermäßigung ausgenommen.
Häufige Fragen zu Haushaltsnahe Dienstleistung
Kann ich die Steuerermäßigung auch als Mieter nutzen, nicht nur als Eigentümer?
Was passiert, wenn ich die Rechnung bar bezahle?
Kann ich die 4.000-Euro-Grenze mit anderen Steuerermäßigungen kombinieren?
Zählt eine einmalige Reinigungsfirma für den Frühjahrsputz auch dazu?
Profi-Tipps
- →Auf der Rechnung immer explizit nach getrennter Auflistung von Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten fragen, bevor die Zahlung erfolgt.
- →Überweisungsbelege digital oder in Papierform mindestens so lange aufbewahren, wie das Finanzamt Rückfragen zur Steuererklärung stellen kann.
- →Bei Mietwohnungen die Nebenkostenabrechnung genau prüfen, ob haushaltsnahe Dienstleistungen dort als eigener Posten ausgewiesen sind.
- →Ausgaben nahe der 4.000-Euro-Grenze am Jahresende gegebenenfalls auf zwei Steuerjahre verteilen, um die Ermäßigung optimal auszuschöpfen.
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