Treppenhausreinigung
Treppenhausreinigung wird für Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen als Dauerauftrag vergeben und pro Wohneinheit abgerechnet: 8 bis 18 € je Wohneinheit und Monat. Für Mieter ist die Frage meist nicht der Preis, sondern ob er über die Nebenkosten umgelegt werden darf. Er darf, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.
Ausschlaggebend ist die Zahl der Wohneinheiten, nicht die Fläche: Der Aufwand pro Etage ist weitgehend gleich, verteilt sich aber auf unterschiedlich viele Parteien. Ein Haus mit vier Wohneinheiten liegt deshalb pro Einheit näher an 18 €, eine Anlage mit dreißig Einheiten näher an 8 €.
Was eine Firma dabei tatsächlich leistet
- Treppenläufe und Podeste kehren und feucht wischen
- Handläufe und Geländer abwischen
- Hauseingang, Briefkastenanlage und Klingeltableau
- Kellergänge und Zugänge zu Waschräumen, meist in geringerer Frequenz
- Fenster im Treppenhaus, üblicherweise zwei bis vier Mal im Jahr
Worauf Sie im Angebot achten sollten
Die Punkte, an denen Angebote in der Praxis auseinandergehen.
Frequenz je Bereich getrennt festlegen
Treppenhaus wöchentlich, Keller monatlich, Fenster quartalsweise ist die übliche Staffel. Eine pauschale Frequenz für alle Bereiche führt entweder zu Überzahlung im Keller oder zu Beschwerden im Treppenhaus.
Umlagefähigkeit im Mietvertrag prüfen
Die Kosten sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV grundsätzlich umlagefähig, aber nur wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart. Fehlt diese Vereinbarung, trägt sie der Vermieter, unabhängig davon wie die Abrechnung aussieht.
Winterdienst getrennt beauftragen oder mitvergeben
Die Räum- und Streupflicht trifft den Eigentümer und lässt sich vertraglich übertragen. Wird sie mitvergeben, gehört die Einsatzzeit in den Vertrag: gestreut werden muss werktags ab etwa 7 Uhr, nicht wenn es der Dienstleister einrichten kann.
Geprüfte Anbieter für Treppenhausreinigung
Betriebe aus unserem Verzeichnis, die diese Leistung führen. Eine kuratierte Auswahl, kein Marktüberblick.
Treppenhausreinigung nach Stadt
Häufige Fragen zu Treppenhausreinigung
Dürfen die Kosten auf die Miete umgelegt werden?
Ja, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart. Die Treppenhausreinigung zählt nach § 2 Nr. 9 BetrKV zu den umlagefähigen Kosten der Gebäudereinigung. Ohne entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag bleibt sie beim Vermieter.
Kann eine Hausordnung die Reinigung den Mietern auferlegen?
Nur wenn die Pflicht wirksam im Mietvertrag vereinbart ist. Eine einseitig geänderte Hausordnung reicht dafür nicht aus. Auch dann bleibt es eine Nebenpflicht, deren Umfang zumutbar bleiben muss.
Wie oft wird üblicherweise gereinigt?
In Wohnanlagen einmal wöchentlich, bei hoher Frequenz oder Gewerbe im Haus zweimal. Bei kleinen Häusern mit wenigen Parteien ist auch ein zweiwöchentlicher Rhythmus verbreitet.
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Angebot für Treppenhausreinigung einholen
Acht kurze Fragen, danach melden wir uns mit passenden Betrieben. Haben wir in Ihrer Region keinen, sagen wir Ihnen das, statt Ihre Daten weiterzugeben.
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