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Gewerbe & Büro

Treppenhausreinigung Kosten: Preise & Verträge

Was kostet Treppenhausreinigung? Preise pro Einheit, Vertragsmodelle für Hausverwaltungen und die korrekte Kostenumlage auf Mieter.

5. Juli 20268 min LesezeitRedaktion Reinigungsvergleich
Sauberes, helles Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses – Symbolbild für professionelle Treppenhausreinigung

Treppenhausreinigung kostet 2026 zwischen 8 und 18 Euro pro Wohneinheit und Monat, abhängig vom Reinigungsrhythmus. Ein gepflegtes Treppenhaus ist die Visitenkarte jedes Mehrfamilienhauses – und gleichzeitig ein Dauerthema zwischen Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft und Mietern. Wer reinigt, wie oft, und wer zahlt was? Dieser Ratgeber liefert aktuelle Preise, gängige Vertragsmodelle und die rechtlichen Grundlagen für die Betriebskostenumlage.

Was kostet Treppenhausreinigung 2026?

Anbieter kalkulieren meist nach Wohneinheit oder nach Etagen, seltener nach Quadratmeter, weil Treppenhäuser stark in Größe und Ausstattung variieren.

8–18 €
Preis pro Wohneinheit und Monat
1× wöchentlich
Üblicher Standard-Reinigungsrhythmus
22–35 €
Stundensatz bei Einzelabrechnung
ReinigungsrhythmusPreis pro Einheit/MonatTypisch für
1× pro Monat8–12 €Kleine Häuser, geringe Frequentierung
1× alle 2 Wochen10–15 €Standard bei mittlerer Mieterzahl
1× pro Woche12–18 €Übliche Empfehlung für Mehrfamilienhäuser
2× pro Woche18–26 €Hochfrequentierte Häuser, viele Einheiten

Ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und wöchentlicher Reinigung kommt so auf 150 bis 220 Euro monatlich, ein kleineres Haus mit 6 Einheiten bei 14-tägigem Rhythmus auf etwa 60 bis 90 Euro.

Was gehört zur üblichen Treppenhausreinigung?

  • Treppenstufen und Podeste kehren und feucht wischen
  • Handläufe und Geländer abwischen
  • Fensterbänke im Treppenhaus staubwischen
  • Eingangsbereich und Fußmatten reinigen
  • Briefkastenanlage abwischen
  • Müll aus Gemeinschaftsbereichen entsorgen (falls vereinbart)

Häufig als Zusatzleistung, nicht im Standard:

  • Kellergänge und Waschküche
  • Fensterreinigung im Treppenhaus (meist 2× jährlich separat kalkuliert)
  • Winterdienst (Schneeräumung, Streuen)
  • Tiefgarage oder Fahrradkeller

Vertragsmodelle für Hausverwaltungen und WEG

Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten lohnt sich ein Vergleich zwischen zwei Modellen:

ModellVorteilNachteil
Einzelvertrag pro ObjektIndividuell auf jedes Haus abgestimmtMehr Verwaltungsaufwand, höhere Einzelpreise
Rahmenvertrag über mehrere ObjekteBessere Konditionen durch Bündelung, ein AnsprechpartnerWeniger Flexibilität bei einzelnen Sonderwünschen

Ein Rahmenvertrag lohnt sich ab etwa 3 bis 4 verwalteten Objekten in vergleichbarer Region (mehr zu gewerblichen Flächenpreisen im Ratgeber Gebäudereinigung Kosten pro m²). Achten Sie bei der Ausschreibung auf klare Leistungsverzeichnisse mit Reinigungsintervall, Umfang und Reaktionszeit bei Reklamationen – vage Formulierungen wie "regelmäßige Reinigung" führen erfahrungsgemäß zu Streit.

Wie werden die Kosten auf Mieter umgelegt?

Treppenhausreinigung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Betriebskostenverordnung (Nr. 9, "Reinigung des Gebäudes"), wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Wichtig für Vermieter und Hausverwaltungen:

  • Die Kosten müssen verhältnismäßig sein – deutlich überteuerte Angebote können Mieter erfolgreich anfechten.
  • Eigenleistung durch Mieter (Kehrwoche-Modell) schließt eine gleichzeitige Kostenumlage für professionelle Reinigung aus, außer die professionelle Reinigung ersetzt die Kehrwoche vollständig und wird entsprechend kommuniziert.
  • In der Betriebskostenabrechnung muss der Reinigungsposten nachvollziehbar und mit Belegen unterlegt sein.

Wenn die Mieter selbst putzen sollen

In vielen kleineren Häusern gibt es statt eines Dienstleisters einen Putzplan an der Wand. Das spart Geld und erzeugt zuverlässig Konflikte, weshalb sich ein Blick auf die rechtliche Lage lohnt.

Eine Reinigungspflicht der Mieter muss wirksam im Mietvertrag vereinbart sein. Eine Hausordnung, die der Vermieter einseitig ändert oder nachträglich aushängt, begründet keine neue Pflicht. Ist die Vereinbarung wirksam, muss sie außerdem zumutbar bleiben: Umfang und Turnus dürfen nicht dazu führen, dass ein Mieter faktisch die Aufgabe eines Dienstleisters übernimmt.

Kommt ein Mieter seiner wirksam vereinbarten Pflicht nicht nach, kann der Vermieter ihn abmahnen und nach erfolgloser Frist eine Firma auf dessen Kosten beauftragen. Das setzt aber Dokumentation voraus, und praktisch ist der Weg mühsam.

Deshalb entscheiden sich viele Eigentümergemeinschaften ab etwa sechs Parteien für die Vergabe. Bei 8 bis 18 Euro pro Wohneinheit und Monat ist der Betrag pro Partei überschaubar, und der wesentliche Gewinn ist nicht die Sauberkeit, sondern das Ende der Diskussion darüber, wer diese Woche dran gewesen wäre.

Was im Winter zusätzlich zu regeln ist

Treppenhausreinigung und Winterdienst werden häufig zusammen vergeben, sind aber rechtlich zwei verschiedene Dinge, und der Unterschied wird erst nach einem Sturz relevant.

Die Räum- und Streupflicht trifft den Eigentümer und wird von den Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Sie lässt sich vertraglich an einen Dienstleister weitergeben, aber die Pflicht zur Auswahl und Überwachung bleibt beim Eigentümer. Das heißt konkret: Wer beauftragt, muss sich vergewissern, dass der Beauftragte die Aufgabe auch erfüllt.

Im Vertrag gehören deshalb drei Dinge: die Einsatzzeiten, üblicherweise werktags ab etwa 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen später, die Regelung für anhaltenden Schneefall, und die Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum und Uhrzeit. Ohne dieses Protokoll lässt sich im Haftungsfall nicht belegen, dass geräumt wurde, und dann nützt der beste Dienstleister nichts.

Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten

  • Festes Personal statt wechselnder Kräfte: Mieter merken schnell, wenn die Qualität schwankt, das führt zu Beschwerden bei der Hausverwaltung.
  • Reaktionszeit bei Reklamationen: Ein guter Anbieter reagiert innerhalb von 24 bis 48 Stunden auf Mängelmeldungen.
  • Versicherungsnachweis: Mindestens 2 Mio. € Betriebshaftpflicht, wichtig bei Schäden an Gemeinschaftseigentum.
  • Flexible Vertragslaufzeit: Achten Sie auf realistische Kündigungsfristen, nicht auf Mehrjahresbindung ohne Ausstiegsoption.

Empfehlung: Regionaler Anbieter für Mehrfamilienhäuser

Für Hausverwaltungen und WEG in Bayern lohnt sich ein Anbieter mit Erfahrung in der laufenden Betreuung mehrerer Objekte.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet Treppenhausreinigung für ein Haus mit 8 Wohneinheiten?
Bei wöchentlicher Reinigung liegen die Kosten bei 12 bis 18 Euro pro Einheit und Monat, insgesamt also etwa 96 bis 144 Euro monatlich. Bei 14-tägigem Rhythmus sinkt der Betrag auf rund 80 bis 120 Euro.
Kann die Hausverwaltung die Reinigungskosten frei auf Mieter umlegen?
Nur wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist und die Kosten verhältnismäßig sind. Nach § 2 Betriebskostenverordnung zählt Gebäudereinigung zu den umlagefähigen Betriebskosten, muss aber in der Abrechnung nachvollziehbar belegt sein.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist eine wöchentliche Reinigung Standard. Kleinere Häuser mit wenigen Parteien kommen oft mit 14-tägigem Rhythmus aus, stark frequentierte Häuser (viele Einheiten, Publikumsverkehr) profitieren von zweimal wöchentlicher Reinigung.
Was ist der Unterschied zwischen Kehrwoche und professioneller Reinigung?
Die Kehrwoche ist eine traditionelle Selbstreinigungspflicht der Mieter, reihum nach Wohnung. Eine professionelle Reinigungsfirma übernimmt diese Aufgabe stattdessen fest. Wird beides parallel angesetzt, entsteht eine Doppelbelastung, die vermieden werden sollte.
Sind Fensterreinigung und Winterdienst im Vertrag für das Treppenhaus enthalten?
In der Regel nicht automatisch. Beide Leistungen werden meist separat kalkuliert und sollten explizit im Vertrag oder als Zusatzoption festgehalten werden, damit später keine Unklarheit über den Leistungsumfang entsteht.
Wie lange sind Verträge für Treppenhausreinigung üblich?
Übliche Mindestlaufzeiten liegen bei 12 Monaten mit automatischer Verlängerung und Kündigungsfristen von 1 bis 3 Monaten. Achten Sie darauf, dass die Kündigungsfrist nicht unverhältnismäßig lang ist, um bei Qualitätsproblemen flexibel wechseln zu können.

Fazit: Klare Verträge verhindern Streit

Treppenhausreinigung kostet je nach Rhythmus und Objektgröße 8 bis 26 Euro pro Wohneinheit und Monat. Der größte Hebel liegt nicht im Preis, sondern in der Vertragsklarheit: Wer reinigt was, wie oft, und was passiert bei Reklamationen.

Hausverwaltungen mit mehreren Objekten sparen durch Rahmenverträge spürbar, ohne auf feste Ansprechpartner verzichten zu müssen.

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Redaktion Reinigungsvergleich
Unabhängige Ratgeber-Redaktion
Veröffentlicht am 5. Juli 2026 · Stand: September 2026

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