Treppenhausreinigung
Regelmäßige Reinigung gemeinschaftlicher Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern und WEGs.
Definition
Treppenhausreinigung umfasst die Reinigung aller gemeinschaftlich genutzten Bereiche eines Mehrfamilienhauses: Treppenstufen, Geländer, Handläufe, Briefkasten-Anlagen, Eingangstüren, Aufzüge und Kellergänge. In Deutschland ist die Treppenhausreinigung grundsätzlich Vermietersache und wird über die Nebenkosten umgelegt. Sie kann jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden, ein Modell, das früher unter dem Begriff Kehrwoche verbreitet war und heute besonders in süddeutschen Mehrfamilienhäusern noch praktiziert wird. Die Frequenz beträgt typisch ein- bis zweimal pro Woche; die Kosten liegen 2026 bei 50 bis 120 € pro Monat für ein typisches Mehrparteienhaus mit 6 bis 10 Wohneinheiten. Hausverwaltungen bevorzugen zunehmend professionelle Reinigungsfirmen gegenüber dem Mieter-Rotations-Modell, weil Streit um nicht-eingehaltene Reinigungspläne eine der häufigsten Konfliktquellen in WEGs ist. Eine professionelle Reinigung dokumentiert ihre Einsätze digital, was bei Streitigkeiten als Nachweis dient.
Auf einen Blick
- →Preis 2026: 50 bis 120 € pro Monat (6 bis 10 WE)
- →Frequenz: 1 bis 2× pro Woche typisch
- →Vermietersache, kann per Mietvertrag übertragen werden
Wann wird treppenhausreinigung benötigt?
Solange sich Mieter oder Eigentümer per Kehrwoche einigen, funktioniert die Treppenhausreinigung in vielen Häusern ohne externen Dienstleister. Ein Wechsel zu einer professionellen Firma lohnt sich, sobald der Aufwand zu Konflikten führt: unregelmäßig eingehaltene Kehrwochen, Streit über Reinigungsqualität oder eine wachsende Zahl älterer bzw. berufstätiger Bewohner, die die Aufgabe nicht zuverlässig übernehmen können. Auch bei größeren WEGs mit mehr als 10 Einheiten wird die Koordination schnell unpraktikabel. Für Hausverwaltungen ist ein professioneller Vertrag zudem haftungsrechtlich sauberer: Verkehrssicherungspflichten wie Streupflicht im Winter oder rutschfeste Stufen lassen sich dokumentiert nachweisen. Bei WEGs entscheidet die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss über die Beauftragung; die Kosten werden anschließend über die Nebenkosten- bzw. Hausgeldabrechnung verteilt.
So läuft eine professionelle Treppenhausreinigung ab
- 1
Bedarf ermitteln
Hausverwaltung oder WEG-Verwalter legt Fläche, Frequenz und Sonderleistungen wie Fensterputz oder Winterdienst fest, bevor Angebote eingeholt werden.
- 2
Angebote einholen
Mindestens zwei bis drei Reinigungsfirmen besichtigen das Objekt vor Ort und kalkulieren auf Basis von Wohneinheiten, Etagenzahl und Zustand der Flächen.
- 3
Beschluss fassen
Bei WEGs stimmt die Eigentümerversammlung über die Vergabe ab, bei vermieteten Häusern entscheidet meist der Eigentümer oder die beauftragte Hausverwaltung allein.
- 4
Vertrag abschließen
Leistungsumfang, Frequenz, Ansprechpartner und Kündigungsfristen werden schriftlich fixiert, oft mit einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten.
- 5
Laufende Kontrolle
Hausverwaltung oder Verwaltungsbeirat prüfen die Ausführung stichprobenartig und klären Reklamationen direkt mit der Reinigungsfirma.
Was kostet treppenhausreinigung?
Der Preis richtet sich vor allem nach der Anzahl der Wohneinheiten, der Reinigungsfrequenz und dem Umfang der Nebenflächen wie Keller, Aufzug oder Außentreppen.
Zusatzleistungen wie Fensterreinigung im Eingangsbereich oder Winterdienst werden häufig separat abgerechnet und sind in diesen Richtwerten nicht enthalten.
Häufige Fragen zu Treppenhausreinigung
Muss der Vermieter die Treppenhausreinigung zwingend beauftragen?
Können Mieter die Kosten für eine professionelle Reinigung ablehnen?
Wer entscheidet bei einer WEG über den Wechsel des Reinigungsdienstes?
Gehört die Reinigung von Kellergängen und Aufzügen zur Treppenhausreinigung dazu?
Profi-Tipps
- →Leistungsumfang und Frequenz im Vertrag konkret benennen, statt sich auf allgemeine Formulierungen wie 'regelmäßige Reinigung' zu verlassen.
- →Bei Kehrwoche-Modellen einen schriftlichen Kehrplan aushängen, um Streit zwischen Mietparteien zu vermeiden.
- →Winterdienst und Streupflicht separat regeln, da sie oft nicht automatisch im Standardvertrag enthalten sind.
- →Bei WEGs vor der Vergabe mindestens zwei Vergleichsangebote einholen, um den Beschluss in der Eigentümerversammlung abzusichern.
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