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Reinigungsart

Treppenhausreinigung

Regelmäßige Reinigung gemeinschaftlicher Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern und WEGs.

Definition

Treppenhausreinigung umfasst die Reinigung aller gemeinschaftlich genutzten Bereiche eines Mehrfamilienhauses: Treppenstufen, Geländer, Handläufe, Briefkasten-Anlagen, Eingangstüren, Aufzüge und Kellergänge. In Deutschland ist die Treppenhausreinigung grundsätzlich Vermietersache und wird über die Nebenkosten umgelegt. Sie kann jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden, ein Modell, das früher unter dem Begriff Kehrwoche verbreitet war und heute besonders in süddeutschen Mehrfamilienhäusern noch praktiziert wird. Die Frequenz beträgt typisch ein- bis zweimal pro Woche; die Kosten liegen 2026 bei 50 bis 120 € pro Monat für ein typisches Mehrparteienhaus mit 6 bis 10 Wohneinheiten. Hausverwaltungen bevorzugen zunehmend professionelle Reinigungsfirmen gegenüber dem Mieter-Rotations-Modell, weil Streit um nicht-eingehaltene Reinigungspläne eine der häufigsten Konfliktquellen in WEGs ist. Eine professionelle Reinigung dokumentiert ihre Einsätze digital, was bei Streitigkeiten als Nachweis dient.

Auf einen Blick

  • Preis 2026: 50 bis 120 € pro Monat (6 bis 10 WE)
  • Frequenz: 1 bis 2× pro Woche typisch
  • Vermietersache, kann per Mietvertrag übertragen werden

Wann wird treppenhausreinigung benötigt?

Solange sich Mieter oder Eigentümer per Kehrwoche einigen, funktioniert die Treppenhausreinigung in vielen Häusern ohne externen Dienstleister. Ein Wechsel zu einer professionellen Firma lohnt sich, sobald der Aufwand zu Konflikten führt: unregelmäßig eingehaltene Kehrwochen, Streit über Reinigungsqualität oder eine wachsende Zahl älterer bzw. berufstätiger Bewohner, die die Aufgabe nicht zuverlässig übernehmen können. Auch bei größeren WEGs mit mehr als 10 Einheiten wird die Koordination schnell unpraktikabel. Für Hausverwaltungen ist ein professioneller Vertrag zudem haftungsrechtlich sauberer: Verkehrssicherungspflichten wie Streupflicht im Winter oder rutschfeste Stufen lassen sich dokumentiert nachweisen. Bei WEGs entscheidet die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss über die Beauftragung; die Kosten werden anschließend über die Nebenkosten- bzw. Hausgeldabrechnung verteilt.

So läuft eine professionelle Treppenhausreinigung ab

  1. 1

    Bedarf ermitteln

    Hausverwaltung oder WEG-Verwalter legt Fläche, Frequenz und Sonderleistungen wie Fensterputz oder Winterdienst fest, bevor Angebote eingeholt werden.

  2. 2

    Angebote einholen

    Mindestens zwei bis drei Reinigungsfirmen besichtigen das Objekt vor Ort und kalkulieren auf Basis von Wohneinheiten, Etagenzahl und Zustand der Flächen.

  3. 3

    Beschluss fassen

    Bei WEGs stimmt die Eigentümerversammlung über die Vergabe ab, bei vermieteten Häusern entscheidet meist der Eigentümer oder die beauftragte Hausverwaltung allein.

  4. 4

    Vertrag abschließen

    Leistungsumfang, Frequenz, Ansprechpartner und Kündigungsfristen werden schriftlich fixiert, oft mit einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten.

  5. 5

    Laufende Kontrolle

    Hausverwaltung oder Verwaltungsbeirat prüfen die Ausführung stichprobenartig und klären Reklamationen direkt mit der Reinigungsfirma.

Was kostet treppenhausreinigung?

Der Preis richtet sich vor allem nach der Anzahl der Wohneinheiten, der Reinigungsfrequenz und dem Umfang der Nebenflächen wie Keller, Aufzug oder Außentreppen.

Kleines Haus, 4-6 WE, 1× wöchentlich40 bis 70 €
Mittleres Haus, 6-10 WE, 1× wöchentlich50 bis 90 €
Mittleres Haus, 6-10 WE, 2× wöchentlich80 bis 120 €
Größere WEG, über 10 WE, 2× wöchentlich120 bis 180 €

Zusatzleistungen wie Fensterreinigung im Eingangsbereich oder Winterdienst werden häufig separat abgerechnet und sind in diesen Richtwerten nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Treppenhausreinigung

Muss der Vermieter die Treppenhausreinigung zwingend beauftragen?
Nein. Der Vermieter muss lediglich für ein sauberes und verkehrssicheres Treppenhaus sorgen, die Organisation ist ihm freigestellt. Er kann die Reinigung selbst beauftragen, sie per Mietvertrag als Kehrwoche auf die Mieter übertragen oder beides kombinieren, solange die Regelung im Mietvertrag eindeutig festgehalten ist.
Können Mieter die Kosten für eine professionelle Reinigung ablehnen?
Grundsätzlich nicht, wenn die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist und die Kosten ortsüblich sind. Mieter können jedoch widersprechen, wenn plötzlich ein deutlich teurerer Anbieter beauftragt wird oder Leistungen abgerechnet werden, die vertraglich nicht vorgesehen sind.
Wer entscheidet bei einer WEG über den Wechsel des Reinigungsdienstes?
Die Eigentümerversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über die Vergabe oder den Wechsel der Reinigungsfirma. Der Verwalter holt dafür in der Regel Vergleichsangebote ein und legt sie den Eigentümern zur Abstimmung vor, bevor ein neuer Vertrag unterschrieben wird.
Gehört die Reinigung von Kellergängen und Aufzügen zur Treppenhausreinigung dazu?
Ja, sofern es sich um Gemeinschaftsflächen handelt. Kellergänge, Aufzugskabinen, Hauseingänge und Briefkastenanlagen zählen üblicherweise zum vereinbarten Leistungsumfang, sollten aber im Reinigungsvertrag ausdrücklich aufgeführt sein, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Profi-Tipps

  • Leistungsumfang und Frequenz im Vertrag konkret benennen, statt sich auf allgemeine Formulierungen wie 'regelmäßige Reinigung' zu verlassen.
  • Bei Kehrwoche-Modellen einen schriftlichen Kehrplan aushängen, um Streit zwischen Mietparteien zu vermeiden.
  • Winterdienst und Streupflicht separat regeln, da sie oft nicht automatisch im Standardvertrag enthalten sind.
  • Bei WEGs vor der Vergabe mindestens zwei Vergleichsangebote einholen, um den Beschluss in der Eigentümerversammlung abzusichern.

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