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Reinigungsart

Unterhaltsreinigung

Laufende Reinigung zur Werterhaltung: Standard-Reinigungsvertrag in Büros und Praxen.

Definition

Unterhaltsreinigung bezeichnet die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung eines Objekts zur Werterhaltung und Hygiene. Sie ist die häufigste Form der Gewerbereinigung und Grundlage praktisch aller laufenden Reinigungsverträge. Typische Tätigkeiten umfassen: Staubsaugen und Wischen aller Bodenflächen, Abstauben aller erreichbaren Flächen bis 2 Meter Höhe, Reinigung und Desinfektion der Sanitäranlagen, Müllentleerung, Reinigung von Spiegeln und Glasflächen sowie das Auffüllen von Verbrauchsmaterial. Die Frequenz richtet sich nach Nutzung und Anspruch: tägliche Reinigung in Hotels und Coworking-Spaces, drei- bis fünfmal pro Woche in Großraumbüros und Praxen, ein- bis zweimal pro Woche in kleineren Büros mit wenig Publikumsverkehr. In Deutschland kostet Unterhaltsreinigung 2026 zwischen 22 und 35 € pro Stunde, abhängig von Region, Vertragslaufzeit und Frequenz. Längere Verträge mit höherer Frequenz erzielen günstigere Stundensätze, weil Anfahrtswege auf mehrere Einsätze verteilt werden.

Auf einen Blick

  • Stundensatz 2026: 22 bis 35 € (regional unterschiedlich)
  • Vertragsdauer typisch 12 bis 24 Monate Mindestlaufzeit
  • Häufigste Form gewerblicher Reinigung

Wann wird unterhaltsreinigung benötigt?

Ein fester Unterhaltsreinigungsvertrag lohnt sich, sobald Räume regelmäßig genutzt werden und Sauberkeit für Kunden, Patienten oder Mitarbeiter sichtbar ist: klassische Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Verkaufsflächen im Einzelhandel, Coworking-Spaces und Empfangsbereiche. Entscheidend ist die Nutzungsfrequenz — sobald ein Objekt an mindestens zwei bis drei Tagen pro Woche von Publikum oder Personal frequentiert wird, ist eine punktuelle Einzelbeauftragung meist teurer und unzuverlässiger als ein Vertrag. Ein Wechsel von Ad-hoc-Reinigung zum Vertrag empfiehlt sich außerdem, wenn Mitarbeiter zunehmend selbst reinigen müssen, wenn Kunden oder Patienten Sauberkeitsmängel ansprechen oder wenn ein Unternehmen wächst und mehrere Ansprechpartner für Reinigung koordinieren muss. Auch bei Zertifizierungspflichten, etwa in Praxen mit Hygieneauflagen, ist ein dokumentierter Reinigungsplan mit festem Dienstleister meist Voraussetzung. Kleine Büros mit sehr geringem Publikumsverkehr und unter 100 Quadratmetern kommen dagegen teils auch mit ein- bis zweiwöchentlicher Reinigung ohne langfristige Vertragsbindung aus.

So läuft eine professionelle Unterhaltsreinigung ab

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    Erstkontakt und Objektbesichtigung

    Der Dienstleister besichtigt die Räume vor Ort, erfasst Flächen, Bodenarten und Besonderheiten und bespricht Nutzungszeiten sowie gewünschte Frequenz mit dem Auftraggeber.

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    Angebot und Leistungsverzeichnis

    Auf Basis der Begehung entsteht ein Angebot mit Stundensatz oder Pauschalpreis, das die zu reinigenden Flächen, Frequenz und enthaltenen Leistungen konkret auflistet.

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    Erstellung des Reinigungsplans

    Ein detaillierter Reinigungsplan legt fest, welche Tätigkeit wann und in welchem Turnus erfolgt, und dient später als verbindliche Grundlage für Qualitätskontrollen.

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    Probephase oder Probemonat

    Viele Anbieter starten mit einer kurzen Probephase von zwei bis vier Wochen, in der sich Reinigungsteam und Auftraggeber aufeinander einstellen und der Plan angepasst wird.

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    Laufender Betrieb mit Qualitätskontrollen

    Nach erfolgreicher Probephase läuft die Reinigung nach Plan, ergänzt durch regelmäßige Objektbegehungen und Checklisten, die Abweichungen dokumentieren und beheben.

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    Vertragsverlängerung und Anpassung

    Zum Ende der Mindestlaufzeit wird der Vertrag geprüft und bei verändertem Bedarf, etwa mehr Fläche oder höherer Frequenz, entsprechend angepasst oder verlängert.

Was kostet unterhaltsreinigung?

Der monatliche Preis ergibt sich aus Flächengröße, Reinigungsfrequenz und dem vereinbarten Stundensatz von 22 bis 35 € und wird meist als Pauschale auf Basis der kalkulierten Monatsstunden abgerechnet.

Kleines Büro (bis 100 m², 1× pro Woche)150 bis 280 €
Mittleres Büro (200 bis 300 m², 2× pro Woche)450 bis 750 €
Arztpraxis (150 m², 5× pro Woche)800 bis 1.400 €
Großraumbüro (500 m², 3× pro Woche)1.200 bis 2.000 €
Verkaufsfläche Einzelhandel (300 m², täglich)1.500 bis 2.400 €

Die tatsächlichen Kosten hängen zusätzlich von Region, Zugänglichkeit der Flächen und vereinbarter Vertragslaufzeit ab.

Häufige Fragen zu Unterhaltsreinigung

Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung zur laufenden Werterhaltung, während Grundreinigung eine punktuelle Tiefenreinigung ist, die hartnäckigen Schmutz, eingearbeiteten Belag oder Ablagerungen entfernt. Grundreinigung erfolgt meist ein- bis zweimal jährlich oder vor dem Start eines neuen Unterhaltsreinigungsvertrags, um eine saubere Ausgangsbasis zu schaffen.
Wie lange läuft ein typischer Unterhaltsreinigungsvertrag?
Üblich sind Mindestlaufzeiten von 12 bis 24 Monaten mit anschließender automatischer Verlängerung, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Kürzere Laufzeiten sind möglich, führen aber häufig zu höheren Stundensätzen, da der Dienstleister Personal- und Planungsaufwand nicht über einen längeren Zeitraum verteilen kann.
Kann die Reinigungsfrequenz nachträglich angepasst werden?
Ja, die Frequenz lässt sich in der Regel zum nächsten Abrechnungszeitraum anpassen, etwa bei saisonal höherem Publikumsverkehr oder nach einer Bürovergrößerung. Der Reinigungsplan und die Kalkulation werden dann entsprechend neu erstellt, was sich unmittelbar auf den monatlichen Pauschalpreis auswirkt.
Wer stellt Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial bereit?
Das hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. In den meisten Verträgen bringt der Reinigungsdienstleister Reinigungsmittel und Geräte selbst mit, während Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier oder Seife je nach Absprache vom Auftraggeber gestellt oder vom Dienstleister mitkalkuliert wird.
Was passiert, wenn die Reinigungsqualität nicht stimmt?
Seriöse Anbieter regeln Reklamationen über feste Ansprechpartner und dokumentierte Checklisten, sodass Mängel innerhalb weniger Tage nachgebessert werden. Bei wiederholten Problemen sieht der Vertrag meist ein Sonderkündigungsrecht vor, unabhängig von der vereinbarten Mindestlaufzeit.

Profi-Tipps

  • Vor Vertragsabschluss den Reinigungsplan schriftlich fixieren lassen, damit Leistungsumfang und Frequenz eindeutig nachvollziehbar sind.
  • Eine kurze Probephase vereinbaren, bevor die volle Mindestlaufzeit beginnt, um Anbieter und Team in Ruhe zu testen.
  • Regelmäßige, kurze Objektbegehungen mit dem Dienstleister einplanen, statt Mängel nur bei Beschwerden anzusprechen.
  • Stundensatz und Gesamtstunden im Angebot getrennt ausweisen lassen, um Angebote verschiedener Anbieter vergleichbar zu machen.
  • Kündigungsfristen und Verlängerungsklauseln vor Unterschrift genau prüfen, um spätere automatische Vertragsverlängerungen nicht zu übersehen.

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