Tarifvertrag Gebäudereinigung
Branchen-Mindestlohn und Arbeitsbedingungen, allgemeinverbindlich für alle Reinigungs-Beschäftigten.
Definition
Der Tarifvertrag der Gebäudereinigung ist ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in der Reinigungsbranche in Deutschland gilt, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber Mitglied im Innungsverband ist. Er definiert Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaub, Lohnzuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit und Eingruppierung in Lohngruppen je nach Tätigkeitsfeld. Aktuell sind zwei Mindestlöhne relevant: Lohngruppe 1 (Innenreinigung, sog. Innendienst) liegt 2026 bei 14,25 € pro Stunde brutto; Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung, sog. Außendienst) bei 17,65 €. Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet: ein Reinigungsanbieter, der sein Personal unter diesem Tariflohn bezahlt, riskiert Nachzahlungsforderungen und Strafverfahren. Dies ist auch der Grund, warum Stundensätze unter 22 € pro Stunde im Auftraggeber-Bereich praktisch nicht seriös darstellbar sind. Darin müssen schließlich Mindestlohn, Sozialversicherung, Verwaltungsaufwand und Gewinn enthalten sein.
Auf einen Blick
- →Lohngruppe 1: 14,25 € (Innendienst), Stand 2026
- →Lohngruppe 6: 17,65 € (Glas/Fassade)
- →Allgemeinverbindlich, gilt für alle, nicht nur Verbandsmitglieder
Verwandte Begriffe
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