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Ratgeber & Kosten

Reinigungskraft Gehalt 2026: Was verdient man?

Was verdient eine Reinigungskraft 2026? Tarifliche Lohngruppen, Mindestlohn und warum faire Bezahlung ein Qualitätssignal ist.

5. Juli 20267 min LesezeitRedaktion Reinigungsvergleich
Professionelle Reinigungskraft wischt konzentriert den Holzboden in einem gepflegten Gastraum

Eine Reinigungskraft verdient 2026 tariflich mindestens 15,00 Euro brutto pro Stunde in der Unterhaltsreinigung, in der Glas- und Fassadenreinigung 18,40 Euro. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist eines der wenigen Branchen in Deutschland mit einem staatlich für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag. Das bedeutet: Der Lohn ist nicht Verhandlungssache, sondern verbindlich geregelt, unabhängig davon, ob ein Betrieb tarifgebunden ist oder nicht. Wer wissen will, was eine Reinigungskraft 2026 verdient, findet die Antwort direkt im Tarifwerk, nicht in vagen Gehaltsschätzungen.

Die tariflichen Lohngruppen im Überblick

Der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung, ausgehandelt zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft IG BAU, unterteilt die Tätigkeiten in Lohngruppen mit unterschiedlicher Bezahlung.

15,00 €
Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung), Stundenlohn 2026
18,40 €
Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 2026
2.600–3.250 €
Monatliches Bruttogehalt Vollzeit, je nach Lohngruppe
  • Lohngruppe 1 – Unterhaltsreinigung: Klassische laufende Reinigung von Büros, Treppenhäusern, Praxen. Dies ist die Einstiegsgruppe und entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn für die Branche.
  • Höhere Lohngruppen – Glas- und Fassadenreinigung: Reinigung in Höhen, an Fassaden oder mit Spezialtechnik wird deutlich höher vergütet, da zusätzliche Qualifikation und höheres Risiko verlangt werden.
  • Vorarbeiter und Objektleitung: Wer Teams koordiniert oder ganze Objekte verantwortet, steigt in eine eigene, klar abgegrenzte Vergütungsstufe auf.

Was ein Vollzeitgehalt konkret bedeutet

Bei einer Vollzeitstelle mit rund 174 bis 176 Stunden im Monat ergibt sich in Lohngruppe 1 ein Bruttogehalt von etwa 2.610 bis 2.640 Euro. In der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) liegt das Bruttogehalt bei vergleichbarer Stundenzahl bei rund 3.200 bis 3.240 Euro. Viele Beschäftigte in der Branche arbeiten allerdings in Teilzeit oder im Rahmen mehrerer kleinerer Reinigungsobjekte, wodurch sich das tatsächliche Monatseinkommen individuell stark unterscheidet.

Was das Gehalt zusätzlich beeinflusst

  • Zuschläge: Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden zusätzlich zum Grundlohn vergütet.
  • Erschwerniszulagen: Für besonders schmutzintensive oder belastende Tätigkeiten kann eine Zulage anfallen.
  • Betriebszugehörigkeit: Manche Betriebe zahlen übertarifliche Zuschläge für langjährige, zuverlässige Mitarbeitende.
  • Zusatzqualifikationen: Schulungen etwa zu Hygienestandards (siehe HACCP in der Gastronomiereinigung) oder Spezialverfahren können den Wechsel in eine höhere Lohngruppe erleichtern.

Zuschläge, und was davon steuerfrei bleibt

Der Stundenlohn ist nur ein Teil der Rechnung. Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, und das trifft in der Gebäudereinigung auf einen erheblichen Teil der Beschäftigten zu, bekommt Zuschläge auf den Grundlohn.

Bemerkenswert ist dabei, dass der Gesetzgeber diese Zuschläge bis zu bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei stellt. § 3b EStG nennt die Sätze: 25 Prozent für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, 50 Prozent für Sonntagsarbeit, 125 Prozent für gesetzliche Feiertage und den 31. Dezember ab 14 Uhr, 150 Prozent für den 24. Dezember ab 14 Uhr, den 25. und 26. Dezember sowie den 1. Mai. Wird eine Nachtschicht vor Mitternacht begonnen, steigt der steuerfreie Satz für die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr auf 40 Prozent.

Diese Prozentsätze sind Obergrenzen für die Steuerfreiheit, keine Ansprüche. Was tatsächlich gezahlt wird, steht im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag. Der praktische Effekt ist trotzdem groß: Von einem Nachtzuschlag bleibt deutlich mehr übrig als von derselben Summe als regulärem Lohn. Deshalb ist Nachtarbeit für viele Beschäftigte in der Branche finanziell attraktiv, obwohl sie gesundheitlich die anstrengendere Variante ist.

Minijob oder sozialversicherungspflichtige Stelle

Ein erheblicher Teil der Reinigungskräfte arbeitet im Minijob. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Beim Branchenmindestlohn von 15,00 Euro entspricht das rund 40 Stunden monatlich, also etwa neun Stunden pro Woche.

Für Beschäftigte hat der Minijob einen sichtbaren Vorteil und einen unsichtbaren Nachteil. Sichtbar ist, dass brutto praktisch gleich netto ist. Unsichtbar ist, dass ohne eigene Rentenversicherungsbeiträge kaum Anwartschaften entstehen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist zwar möglich und wird oft gewählt, ist aber selten im eigenen langfristigen Interesse. Auch Kranken- und Arbeitslosenversicherung laufen über einen Minijob nicht mit.

Für Auftraggeber im Privathaushalt ist der Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale der einzige rechtssichere Weg. Die Pauschalabgaben liegen bei rund 14,6 Prozent des Lohns, dafür ist die Kraft gesetzlich unfallversichert, und die Kosten sind nach § 35a Abs. 1 EStG mit 20 Prozent, höchstens 510 Euro im Jahr, steuerlich begünstigt.

Warum das für Kunden relevant ist

Ein Aspekt wird bei der Anbieterwahl oft übersehen: Die Bezahlung des Personals ist ein direktes Qualitätssignal. Ein Angebot, das rechnerisch kaum über dem Mindestlohn liegen kann, wenn man Sozialabgaben und Verwaltungskosten einrechnet, deutet häufig auf Unterbezahlung oder Schwarzarbeit hin – mit Haftungsrisiken für den Auftraggeber. Wer dagegen nachweislich nach Tarif zahlt, hat in der Regel auch geringere Personalfluktuation, was sich direkt in gleichbleibender Reinigungsqualität niederschlägt.

Was der Lohn über den Anbieter verrät

Für Auftraggeber ist der Branchenmindestlohn die nützlichste Kennzahl im gesamten Angebotsvergleich, weil sich aus ihm eine harte Untergrenze ableiten lässt.

Auf den Bruttolohn von 15,00 Euro kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Rechnerisch liegen die Personalkosten damit rund ein Drittel über dem Bruttolohn. Dazu kommen Fahrzeit zwischen den Objekten, Material, Maschinen, Versicherung und Verwaltung.

Aus diesen Positionen ergibt sich ein tragfähiger Verrechnungssatz ab etwa 23 bis 25 Euro pro Stunde. Ein Angebot von 18 Euro netto ist damit nicht besonders günstig kalkuliert, sondern rechnerisch nicht darstellbar, solange tariflich bezahlt wird. Wer den Auftrag trotzdem vergibt, sollte wissen, dass die Differenz irgendwo herkommen muss: aus zu knapp bemessener Zeit pro Einsatz, aus Subunternehmerketten oder aus Löhnen unterhalb des allgemeinverbindlichen Mindestlohns.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?
Für die Innen- und Unterhaltsreinigung liegt der Branchenmindestlohn seit dem 1. Januar 2026 bei 15,00 Euro brutto pro Stunde, bundesweit einheitlich und für allgemeinverbindlich erklärt. Er liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro.
Verdienen Glasreiniger mehr als Unterhaltsreiniger?
Ja, deutlich. Glas- und Fassadenreinigung wird in einer höheren Lohngruppe eingestuft, da zusätzliche Qualifikation, Arbeiten in der Höhe und der Einsatz von Spezialtechnik verlangt werden. Der Stundenlohn liegt spürbar über dem der klassischen Unterhaltsreinigung.
Warum sollten Kunden auf tarifgerechte Bezahlung achten?
Weil sie ein verlässliches Qualitätsindiz ist. Firmen, die ihr Personal fair bezahlen, haben tendenziell weniger Fluktuation, besser eingearbeitetes Personal und geringeres Risiko für Schwarzarbeit-Haftungsfälle beim Auftraggeber.
Gibt es noch Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland beim Lohn?
Nein, die frühere regionale Differenzierung ist inzwischen aufgehoben. Der tarifliche Mindestlohn der Branche gilt bundesweit einheitlich.
Wie kann eine Reinigungskraft in eine höhere Lohngruppe aufsteigen?
Über Zusatzqualifikationen, etwa Schulungen in Glas- und Fassadenreinigung, Hygienestandards oder Sonderreinigungsverfahren, sowie durch den Aufstieg in Vorarbeiter- oder Objektleitungsfunktionen.

Fazit: Tariflohn schützt beide Seiten

Der Rahmentarifvertrag sorgt in der Gebäudereinigung für verbindliche, nachvollziehbare Löhne, von 15,00 Euro in der Einstiegsgruppe bis 18,40 Euro in der Glas- und Fassadenreinigung. Für Kunden lohnt sich der Blick auf die Bezahlung nicht nur aus fairem Interesse, sondern als direktes Warnsignal für die tatsächliche Seriosität eines Anbieters.

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Redaktion Reinigungsvergleich
Unabhängige Ratgeber-Redaktion
Veröffentlicht am 5. Juli 2026 · Stand: September 2026

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