Die tägliche Reinigung eines Pflegeheims kostet als Orientierung 3,50 bis 5,50 Euro pro Quadratmeter Reinigungsfläche im Monat, netto. Das ist die Spanne, die für die tägliche Reinigung von Arztpraxen üblich ist, eine eigene Preiszeile für Pflegeheime gibt es in unserer Kostenübersicht nicht. Tatsächlich liegt ein Pflegeheim oft eher am oberen Rand, denn es wird an allen Tagen des Jahres gereinigt, hat viele Nasszellen und arbeitet nach einem Hygieneplan, den das Gesundheitsamt überwacht. Dieser Ratgeber zeigt, wie sich der Preis zusammensetzt und welche Anforderungen ein Reinigungsdienstleister erfüllen muss.
Was kostet die Reinigung eines Pflegeheims?
Gewerbliche Reinigung wird meist als Monatspreis pro Quadratmeter kalkuliert. Für ein Pflegeheim ergibt das bei 2.000 Quadratmetern Reinigungsfläche 7.000 bis 11.000 Euro im Monat (2.000 × 3,50 Euro bis 2.000 × 5,50 Euro). Die Spanne ist breit, weil Pflegeheime sehr unterschiedlich organisiert sind.
| Leistung | Preis | Beispiel 2.000 m² |
|---|---|---|
| Tägliche Unterhaltsreinigung | 3,50 bis 5,50 € pro m² und Monat | 7.000 bis 11.000 € pro Monat |
| Grundreinigung, einmalig | 3 bis 6 € pro m² | 6.000 bis 12.000 € je Termin |
| Flächendesinfektion nach Anlass | 2 bis 5 € pro m² der betroffenen Fläche | je nach Umfang |
Eine Gegenrechnung über die Stunden zeigt, ob ein Angebot trägt. Bei einem Stundensatz von 25 Euro entsprechen 7.000 Euro 280 Stunden im Monat. Wird an 30 Tagen gereinigt, sind das gut neun Stunden Reinigung pro Tag. Wie sich die Preise der Flächendesinfektion zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zur Desinfektionsreinigung.
Den größten Einfluss hat die Frage, wer was reinigt. In vielen Häusern übernimmt die eigene Hauswirtschaft die Bewohnerzimmer, die Reinigungsfirma die Verkehrsflächen, Gemeinschaftsräume und Verwaltung. In anderen liegt alles bei der Firma. Beide Modelle sind üblich, sie führen aber zu völlig verschiedenen Monatspreisen.
Bewohnerzimmer, Funktionsräume und Verkehrsflächen
Ein Pflegeheim besteht aus Bereichen mit sehr unterschiedlichem Aufwand. Die Übersicht zeigt typische Raumgruppen. Verbindlich sind immer die Vorgaben aus dem Hygieneplan der Einrichtung.
| Raumgruppe | Übliche Frequenz | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bewohnerzimmer | Täglich | Persönliche Gegenstände, Rücksicht auf Anwesenheit der Bewohner |
| Nasszellen der Zimmer | Täglich | Toilette, Dusche, Haltegriffe, Waschbecken |
| Pflegebad und Pflegearbeitsraum | Täglich | Trennung in reine und unreine Bereiche |
| Speisesaal und Aufenthaltsräume | Täglich, Tische nach den Mahlzeiten | Absprache mit der Küche und dem Betreuungsdienst |
| Flure und Handläufe | Täglich | Handläufe und Türgriffe als häufig berührte Flächen |
| Verwaltung und Personalräume | Mehrmals pro Woche | Wie eine normale Büroreinigung |
Die Bewohnerzimmer sind der aufwendigste Teil. Hier leben Menschen, oft den ganzen Tag, mit eigenen Möbeln und Gegenständen. Die Reinigung braucht Zeit, Rücksicht und eine feste Absprache, was bewegt werden darf und was nicht. Kurzfristig wechselnde Kräfte sind für Bewohner mit Demenz belastend, feste Teams sind deshalb mehr als eine Frage der Qualität.
Hygieneplan: was das Gesetz vorgibt
Vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen müssen nach § 35 Abs. 1 IfSG sicherstellen, dass die nach dem Stand der Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen gegen Infektionen getroffen werden. Sie müssen ihre Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen und unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Das Gesetz knüpft dabei an die Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention, kurz KRINKO, an. Werden deren veröffentlichte Empfehlungen der KRINKO beachtet, wird vermutet, dass der Stand der Wissenschaft eingehalten ist. Für die Reinigung bedeutet das: Der Hygieneplan der Einrichtung legt fest, welche Flächen wie oft und womit gereinigt oder desinfiziert werden. Er stammt vom Träger, nicht von der Reinigungsfirma. Die Firma setzt ihn um und weist das nach.
Das ist eine allgemeine Einordnung der gesetzlichen Grundlage und ersetzt keine rechtliche Beratung. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, klären Träger mit dem zuständigen Gesundheitsamt und ihrer Hygienefachkraft.
Dokumentation und Qualitätskontrolle
Bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt zählt nicht nur, wie sauber das Haus aussieht, sondern auch, ob die Reinigung nachvollziehbar dokumentiert ist. Ein Reinigungsdienstleister für Pflegeheime sollte deshalb mindestens liefern:
- Reinigungsnachweise je Raumgruppe, aus denen hervorgeht, was wann erledigt wurde.
- Einweisungsnachweise für jede eingesetzte Kraft in den Hygieneplan der Einrichtung.
- Eine Liste der eingesetzten Mittel mit Sicherheitsdatenblättern.
- Regelmäßige Begehungen mit der Hauswirtschaftsleitung und ein Protokoll dazu.
- Einen festen Ansprechpartner, der kurzfristig erreichbar ist, auch am Wochenende.
Wer die Qualität objektiv prüfen will, kann zusätzlich Messungen vereinbaren. Ein ATP-Test zeigt nach wenigen Sekunden, wie viele organische Rückstände auf einer Fläche verblieben sind. Er erkennt keine einzelnen Erreger, eignet sich aber gut, um die Wirkung der Reinigung auf häufig berührten Flächen zu kontrollieren.
Personal: Qualifikation und Einweisung
Im Pflegeheim arbeitet die Reinigungskraft mitten im Alltag der Bewohner. Sie muss wissen, wie ein Farbsystem für Tücher und Eimer funktioniert, warum der unreine Pflegearbeitsraum eigene Utensilien hat und wie sie sich bei Bewohnern mit einer ansteckenden Erkrankung verhält. Diese Kenntnisse entstehen durch Einweisung und Schulung, nicht durch Erfahrung aus der Büroreinigung.
Fragen Sie deshalb im Angebot nach, wie die Firma neue Kräfte einarbeitet, wer die Einweisung dokumentiert und wie Vertretungen bei Krankheit und Urlaub geregelt sind. Ein Pflegeheim braucht die Reinigung an 365 Tagen im Jahr, auch an Sonn- und Feiertagen. Dafür fallen tarifliche Zuschläge an, die im Angebot enthalten sein sollten.
Auch der Lohn setzt eine Untergrenze. Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung beträgt in Lohngruppe 1 15,00 Euro und in Lohngruppe 6 18,40 Euro, veröffentlicht vom Zoll zu den Mindestarbeitsbedingungen. Das ist nicht der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Ein tragfähiger Stundensatz einer Reinigungsfirma beginnt bei etwa 23 bis 25 Euro. Liegt ein Angebot darunter, fehlt entweder Zeit oder Einarbeitung.
Wie Träger die Reinigung ausschreiben
Vergleichbare Angebote entstehen nur, wenn alle Anbieter dieselbe Grundlage bekommen. Erfassen Sie die Flächen nach Raumgruppen, legen Sie die Frequenzen aus dem Hygieneplan fest und schreiben Sie auf, welche Aufgaben bei der eigenen Hauswirtschaft bleiben. Grundreinigung, Glasreinigung und Desinfektion gehören als eigene Positionen dazu, damit sichtbar wird, wer sie eingeplant hat. Wie eine Einrichtung mit ähnlich hohen Hygieneanforderungen vorgeht, zeigt der Ratgeber zu den Kosten der Praxisreinigung.
Kommunale Träger unterliegen bei der Vergabe dem öffentlichen Vergaberecht. Bei freigemeinnützigen und privaten Trägern hängt das von der Finanzierung und etwaigen Auflagen ab. Auch das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Welche Leistungen zur laufenden Unterhaltsreinigung gehören und worauf Sie beim Angebot achten sollten, zeigt die Leistungsseite.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die Reinigung eines Pflegeheims im Monat?
Muss ein Pflegeheim einen Hygieneplan haben?
Wird im Pflegeheim jede Fläche desinfiziert?
Warum ist die Reinigung im Pflegeheim teurer als im Büro?
Wer reinigt die Bewohnerzimmer, die Hauswirtschaft oder die Reinigungsfirma?
Fazit: Hygieneplan und Aufgabenteilung bestimmen den Preis
Die Reinigung eines Pflegeheims kostet als Orientierung 3,50 bis 5,50 Euro pro Quadratmeter und Monat bei täglicher Reinigung. Wo ein Haus in dieser Spanne landet, entscheiden der Hygieneplan, die Aufteilung zwischen Hauswirtschaft und Dienstleister und der Anteil an Nasszellen. Wer Flächen nach Raumgruppen erfasst, Desinfektion und Grundreinigung getrennt abfragt und Dokumentation verlangt, bekommt vergleichbare Angebote und ist für die nächste Begehung gut vorbereitet.
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