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Reinigungsart

Entrümpelung

Räumung und Entsorgung von Hausrat: bei Haushaltsauflösungen, Umzügen oder Messie-Wohnungen.

Definition

Entrümpelung umfasst das vollständige Räumen, Sortieren und fachgerechte Entsorgen von Hausrat aus Wohnungen, Häusern, Kellern oder Gewerbeobjekten. Typische Anlässe sind Haushaltsauflösungen nach Sterbefällen, Auszüge aus Mietwohnungen, Vorbereitung von Verkaufsobjekten oder die Räumung von Messie-Wohnungen. Eine professionelle Entrümpelung trennt verwertbare Gegenstände (Antiquitäten, Möbel, Kunst, Schmuck) von Sondermüll (Farben, Chemikalien, Elektronik) und Restmüll und stellt entsprechende Entsorgungsbelege aus, wichtig bei Erbschaftsabwicklungen und für Vermieter. Die Kosten liegen 2026 für eine durchschnittliche Drei-Zimmer-Wohnung bei 1.500 bis 3.000 €, oft reduziert durch Wertanrechnung. Bei stark vermüllten oder kontaminierten Wohnungen (Messie-Fälle) sind 3.000 bis 8.000 € realistisch. Seriöse Anbieter machen eine kostenlose Vor-Ort-Begehung und liefern danach einen schriftlichen Festpreis. PPauschalangebote per Telefon ohne Begehung sind ein Warnsignal.

Auf einen Blick

  • Pauschalpreise 2026: 1.500 bis 8.000 €
  • Wertanrechnung möglich bei verwertbaren Gegenständen
  • Sondermüll-Trennung mit dokumentierten Belegen

Wann wird entrümpelung benötigt?

Der häufigste Anlass ist ein Sterbefall: Erben stehen vor der Wohnung eines Angehörigen und müssen Hausrat sichten, aufteilen und räumen, oft unter Zeitdruck durch Mietvertrag oder Nachlassregelung. Ein zweiter typischer Fall ist der reguläre Umzug oder Auszug, wenn Möbel und Gegenstände nicht mitgenommen werden und die Wohnung besenrein an den Vermieter zurückgegeben werden muss. Beim Immobilienverkauf dient die Entrümpelung der Vorbereitung: leere, neutrale Räume lassen sich besser vermarkten und besichtigen. Der aufwendigste Fall ist die Räumung einer Messie-Wohnung, bei der starke Vermüllung, Schädlingsbefall oder hygienische Risiken zusätzliche Schutzmaßnahmen und mehr Personal erfordern. Während Umzugs- und Verkaufsentrümpelungen meist planbar sind und der Eigentümer selbst entscheidet, läuft es beim Sterbefall über die Erbengemeinschaft, die sich einigen muss, und bei Messie-Wohnungen oft in Abstimmung mit Vermietern, Ordnungsamt oder Betreuern.

So läuft eine professionelle Entrümpelung ab

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    Besichtigung vor Ort

    Ein Mitarbeiter schätzt Fläche, Vermüllungsgrad und Zugänglichkeit (Etage, Aufzug, Parkweg) ein und klärt offene Fragen zu Fristen und besonderen Gegenständen.

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    Wertgegenstände sichten

    Möbel, Antiquitäten, Elektronik und Schmuck werden identifiziert und bewertet, um sie später vom Festpreis abzuziehen oder separat zu verkaufen.

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    Festpreis-Angebot erstellen

    Auf Basis der Besichtigung erhält der Kunde ein schriftliches Angebot mit Pauschalpreis, das Wertanrechnung, Entsorgungskosten und Termin festhält.

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    Räumung durchführen

    Am vereinbarten Termin wird der Hausrat systematisch ausgeräumt, meist innerhalb eines Tages bei normalem Umfang, bei Messie-Wohnungen über mehrere Tage.

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    Trennung und Entsorgung

    Verwertbares wird von Sperrmüll, Elektroschrott und Sondermüll getrennt und über zugelassene Entsorger fachgerecht abgegeben, inklusive Entsorgungsnachweisen.

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    Endreinigung und Übergabe

    Die geräumten Räume werden besenrein oder grundgereinigt übergeben, oft mit Protokoll zur Vorlage beim Vermieter oder Nachlassgericht.

Was kostet entrümpelung?

Den größten Einfluss auf den Preis haben Wohnfläche und Vermüllungsgrad, dazu Etage und Aufzugsverfügbarkeit sowie ein möglicher langer Tragweg zum Fahrzeug. Verwertbare Gegenstände senken den Endpreis durch Wertanrechnung, während starke Vermüllung oder Sondermüll ihn erhöhen.

1-Zimmer-Wohnung, normal möbliert1.500 bis 2.200 €
3-Zimmer-Wohnung, durchschnittlich1.800 bis 3.000 €
Haus mit Keller und Dachboden3.000 bis 5.000 €
3-Zimmer-Wohnung, stark vermüllt (Messie)4.000 bis 6.500 €
Messie-Wohnung mit Schädlingsbefall6.000 bis 8.000 €

Verwertbare Möbel, Antiquitäten oder Elektronik werden vor Ort geschätzt und schriftlich vom Pauschalpreis abgezogen, während Entsorgungsbelege für Sondermüll auf Wunsch als Nachweis für Vermieter oder Erbengemeinschaft ausgestellt werden.

Häufige Fragen zu Entrümpelung

Was passiert mit Wertgegenständen wie Möbeln oder Schmuck?
Verwertbare Gegenstände werden bei der Besichtigung erfasst und geschätzt. Seriöse Anbieter rechnen den Wert transparent auf den Festpreis an oder verkaufen die Stücke separat, etwa über Ankäufer oder Auktionen. Schmuck, Bargeld und persönliche Dokumente sollten Angehörige vorab selbst sichten und entnehmen, bevor die Räumung beginnt.
Wie lange dauert eine Entrümpelung?
Eine durchschnittliche Wohnung ist innerhalb eines Tages geräumt. Größere Häuser oder stark vermüllte Objekte können zwei bis vier Tage in Anspruch nehmen. Der genaue Zeitrahmen wird bei der Besichtigung festgelegt und richtet sich nach Fläche, Vermüllungsgrad und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter.
Wer bezahlt die Entrümpelung bei einem Sterbefall?
In der Regel trägt die Erbengemeinschaft die Kosten, da die Entrümpelung als Nachlassverbindlichkeit gilt und aus dem Nachlass beglichen werden kann. Bei mehreren Erben empfiehlt sich eine schriftliche Absprache vorab, wer beauftragt und wer die Rechnung erhält, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Muss ich bei der Räumung selbst anwesend sein?
Notwendig ist das nicht, viele Auftraggeber übergeben nach der Besichtigung einen Schlüssel und lassen die Firma eigenständig arbeiten. Bei emotional belasteten Räumungen, etwa nach einem Sterbefall, entscheiden sich viele Angehörige jedoch bewusst dagegen, selbst anwesend zu sein, und überlassen die Sichtung persönlicher Erinnerungsstücke vorab jemand anderem.
Was passiert mit Sondermüll und Elektrogeräten?
Elektrogeräte, Farben, Chemikalien und ähnlicher Sondermüll werden getrennt erfasst und über zugelassene Entsorgungsbetriebe fachgerecht abgegeben, wie es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorschreibt. Auf Wunsch stellen Entrümpelungsfirmen Entsorgungsbelege aus, die etwa bei der Wohnungsübergabe oder gegenüber dem Nachlassgericht als Nachweis dienen.

Profi-Tipps

  • Persönliche Dokumente, Schmuck und Bargeld vor der Räumung selbst sichten und sicherstellen.
  • Immer ein schriftliches Festpreis-Angebot mit Wertanrechnung verlangen, keine mündliche Zusage akzeptieren.
  • Bei Erbengemeinschaften vorab schriftlich klären, wer beauftragt und wer die Rechnung trägt.
  • Entsorgungsbelege aktiv anfordern, sie erleichtern die Wohnungsübergabe und die Abrechnung mit dem Nachlass.
  • Bei Messie-Wohnungen auf Erfahrung mit Schädlingsbefall und Schutzausrüstung des Anbieters achten.

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