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Qualität & Standards

DIN EN 13549

Europäische Norm mit Grundanforderungen an Systeme, mit denen sich die Qualität einer Reinigung messen lässt.

Definition

DIN EN 13549 trägt den Titel „Reinigungs­dienstleistungen, Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitäts­messsysteme“. Die Norm legt keine Sauberkeitswerte fest, sondern beschreibt, wie ein System beschaffen sein soll, mit dem Auftraggeber und Reinigungsfirma die Qualität einer Reinigung prüfen. Nach dem Merkblatt ER.02 der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung gehören dazu: leichte Handhabung und Verständlichkeit, möglichst geringe Kosten für die Prüfungen, vielseitige Einsatzmöglichkeiten, Prüfungen ohne großen Schulungs­aufwand für beide Seiten und ein möglichst objektives Vorgehen. In der Praxis werden die zu prüfenden Räume per Zufallsauswahl bestimmt und möglichst im Beisein beider Vertragspartner kontrolliert, die Ergebnisse werden dokumentiert. Welche Reinigungs­qualität geschuldet ist und welche Abweichung noch als erfüllt gilt, legen die Vertragspartner selbst fest, zum Beispiel als prozentualen Erfüllungsgrad. Der Vorteil für den Auftraggeber: Statt über persönliche Eindrücke zu streiten, gibt es ein vorab vereinbartes Verfahren und nachvollziehbare Prüfergebnisse. Die Norm ist nicht gesetzlich vorgeschrieben; sie gilt, wenn sie im Vertrag vereinbart ist.

Auf einen Blick

  • →Regelt Qualitätsmesssysteme, keine Sauberkeitswerte
  • →Prüfräume per Zufallsauswahl, Kontrolle möglichst gemeinsam
  • →Gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist

Wann wird DIN EN 13549 benötigt?

Relevant wird DIN EN 13549 vor allem bei größeren Reinigungs­verträgen, in denen die Leistung regelmäßig kontrolliert und bei Mängeln nachgebessert oder gekürzt werden soll. Wer mit der Reinigungsfirma eine Bonus- oder Malusregelung vereinbart, braucht ein Prüfverfahren, dem beide Seiten vorab zugestimmt haben, sonst wird jede Kürzung zum Streitfall. Die Norm liefert dafür den Rahmen: Sie klärt, wie geprüft wird, und überlässt den Vertragspartnern, was als ausreichend sauber gilt. Sinnvoll ist das besonders bei Objekten mit vielen gleichartigen Räumen, etwa Bürogebäuden, Schulen oder Verwaltungen, weil sich dort Stichproben gut ziehen lassen und ein einzelner Raum wenig über das Ganze aussagt. Für private Haushalte oder kleine Büros mit überschaubarer Fläche spielt die Norm dagegen kaum eine Rolle; dort genügt meist eine gemeinsame Abnahme mit einer Checkliste.

So läuft eine professionelle DIN EN 13549 ab

  1. 1

    Qualität und Toleranz vereinbaren

    Auftraggeber und Reinigungsfirma legen im Vertrag fest, welche Reinigungsqualität geschuldet ist und welche Abweichung noch als erfüllt gilt, zum Beispiel als prozentualen Erfüllungsgrad.

  2. 2

    Prüfräume zufällig auswählen

    Für jede Kontrolle wird per Zufallsauswahl bestimmt, welche Räume geprüft werden. So kann sich keine Seite die Stichprobe aussuchen.

  3. 3

    Gemeinsam kontrollieren und dokumentieren

    Die Kontrolle findet möglichst im Beisein beider Vertragspartner statt. Die Ergebnisse werden festgehalten, oft mit einer Software für die Qualitätsmessung.

  4. 4

    Nachbesserung vor Abzug

    Liegt die Qualität außerhalb der Toleranz, bekommt die Reinigungsfirma eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Erst wenn auch diese verstreicht, greift ein vertraglich vereinbarter Abzug.

Häufige Fragen zu DIN EN 13549

Ist DIN EN 13549 gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Die Norm ist eine Empfehlung und gilt nur, wenn Auftraggeber und Reinigungsfirma sie im Vertrag vereinbaren. Ohne diese Vereinbarung kann sich keine Seite auf sie berufen.
Legt die Norm fest, wie sauber ein Büro sein muss?
Nein. DIN EN 13549 beschreibt, wie Qualität gemessen wird, nicht welche Qualität geschuldet ist. Die Anforderungen an die Sauberkeit und die zulässige Abweichung legen die Vertragspartner selbst fest, am besten schriftlich und je Raumart.
Wie läuft eine Qualitätskontrolle nach der Norm ab?
Die zu prüfenden Räume werden per Zufall ausgewählt und möglichst gemeinsam von Auftraggeber und Reinigungsfirma kontrolliert. Die Ergebnisse werden dokumentiert; ergänzend lassen sich Messverfahren wie ATP-Tests vereinbaren, die organische Rückstände sichtbar machen.
Was bringt die Norm gegenüber einer rein subjektiven Qualitätsbeurteilung?
Ohne vereinbartes Verfahren hängt die Bewertung oft vom Eindruck einzelner Personen ab, was bei Reklamationen zu Streit führt. Mit einem Qualitätsmesssystem nach DIN EN 13549 gibt es ein Verfahren, dem beide Seiten vorab zugestimmt haben, und dokumentierte Ergebnisse, auf die sich Nachbesserung oder Abzug stützen können.

Profitipps

  • →Im Vertrag nicht nur „nach DIN EN 13549“ schreiben, sondern festhalten, welche Qualität geschuldet ist und welche Abweichung toleriert wird.
  • →Vereinbaren, wie oft kontrolliert wird und wer dabei ist. Gemeinsame Kontrollen vermeiden spätere Diskussionen über die Ergebnisse.
  • →Bei einer Malusregelung zuerst eine Frist zur Nachbesserung vorsehen, so empfiehlt es auch die Gütegemeinschaft Gebäudereinigung.

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