Reinigungsangebote werden erst dann vergleichbar, wenn Sie alle Preise auf dieselbe Einheit umrechnen: Euro pro Monat und Euro pro Quadratmeter und Monat. Solange ein Anbieter je Einsatz kalkuliert, der zweite eine Jahrespauschale nennt und der dritte einen Stundensatz, vergleichen Sie drei verschiedene Dinge. Genau darin liegt der Grund, warum Angebote für dasselbe Objekt oft um das Doppelte auseinanderliegen, ohne dass einer der Anbieter unseriös wäre. Dieser Ratgeber zeigt die Umrechnung Schritt für Schritt, nennt neun Prüfpunkte vor der Vergabe und liefert eine Bewertungsmatrix, die das Bauchgefühl ersetzt.
Warum Angebote fast nie vergleichbar sind
Es gibt keine verbindliche Angebotsform in der Gebäudereinigung. Jeder Betrieb kalkuliert auf der Grundlage seiner eigenen Aufmaße, seiner Flächenleistung und seiner Annahmen darüber, was Sie eigentlich bestellt haben. Fehlt eine gemeinsame Leistungsbeschreibung, entstehen vier Angebote mit vier verschiedenen Leistungsumfängen.
Die drei häufigsten Ursachen für scheinbare Preisunterschiede sind erstens abweichende Flächenangaben, weil der eine Betrieb Verkehrsflächen mitzählt und der andere nicht. Zweitens unterschiedliche Frequenzen, weil aus einer unklaren Anfrage einmal zwei und einmal drei Einsätze pro Woche geworden sind. Und drittens verschiedene Leistungstiefen: Sichtreinigung mit Blick auf frequentierte Bereiche kostet spürbar weniger als eine vollständige Unterhaltsreinigung aller Flächen. Der Einstieg in die marktüblichen Größenordnungen steht im Ratgeber zu den Kosten pro Quadratmeter.
Schritt 1: alles auf dieselbe Einheit bringen
Nehmen wir eine Bürofläche von 600 Quadratmetern mit einmal wöchentlicher Reinigung. Vier Angebote liegen vor, jedes in einer anderen Form.
| Anbieter | Angebot laut Schreiben | Euro pro Monat | Euro pro m² und Monat |
|---|---|---|---|
| A | 1,10 € pro m² und Monat | 660 € | 1,10 € |
| B | 155 € je Einsatz | 671 € | 1,12 € |
| C | 8.400 € pro Jahr | 700 € | 1,17 € |
| D | 24 € Stundensatz, 5 Std. je Einsatz | 520 € | 0,87 € |
Zur Umrechnung von Einsatzpreisen auf Monatswerte rechnen Sie mit 4,33 Einsätzen im Monatsmittel, denn 52 Wochen verteilen sich auf zwölf Monate. Der scheinbar unschlagbare Anbieter D liegt danach 20 Prozent unter den anderen. Bevor Sie ihn beauftragen, lohnt der Blick auf die kalkulierte Zeit: Fünf Stunden je Einsatz für 600 Quadratmeter bedeuten 120 Quadratmeter pro Stunde. Ob das realistisch ist, hängt vollständig von der Raumstruktur ab. Ein offener Bürobereich lässt sich schneller reinigen als dieselbe Fläche in zwölf Einzelbüros mit Sanitärbereich.
Die 9 Prüfpunkte vor der Vergabe
- Gleiche Fläche. Vergleichen Sie die Quadratmeterangaben aller Angebote. Weicht eine Zahl um mehr als fünf Prozent ab, wurde anders aufgemessen, und der Preis pro Quadratmeter ist wertlos.
- Gleiche Raumgruppen. Büro, Sanitär, Küche, Verkehrsfläche und Lager haben völlig unterschiedliche Aufwände. Jede Gruppe muss in jedem Angebot einzeln auftauchen.
- Gleiche Frequenz. Zwei Einsätze pro Woche gegen drei ergeben rechnerisch einen Unterschied von 50 Prozent, sagen über die Qualität aber nichts aus.
- Leistungstiefe je Position. Wird gewischt, gesaugt, gewischt und desinfiziert, oder nur sichtgereinigt? Achten Sie besonders auf Sanitärbereiche, dort entstehen die meisten Reklamationen.
- Preisbasis. Netto oder brutto, pro Monat oder pro Einsatz, mit oder ohne Anfahrt. Rechnen Sie alles auf netto pro Monat um, bevor Sie überhaupt vergleichen.
- Verbrauchsmaterial. Seife, Papierhandtücher und Toilettenpapier sind ein eigener Kostenblock. Steht dazu nichts im Angebot, kommt die Position später als Nachtrag.
- Ausgenommene Leistungen. Glasreinigung, Grundreinigung, Bodenpflege und Sonderreinigungen werden fast immer separat berechnet. Lassen Sie sich die Preise dafür gleich mitgeben.
- Laufzeit und Kündigungsfrist. Üblich sind 12 bis 24 Monate Mindestlaufzeit und ein bis drei Monate Kündigungsfrist. Alles darüber ist ein Preisbestandteil, weil es Ihre Verhandlungsposition für Jahre festlegt.
- Qualitätssicherung. Vereinbarte Kontrollen, ein benannter Objektleiter und ein definierter Reklamationsweg entscheiden darüber, wie schnell Mängel abgestellt werden. Was dahintersteckt, erklärt der Lexikoneintrag zur Qualitätssicherung.
Wo sich Zusatzpositionen verstecken
Vier Posten tauchen regelmäßig erst auf der ersten Rechnung auf. Fragen Sie sie aktiv ab, bevor Sie unterschreiben.
| Position | Typische Regelung | Was Sie klären sollten |
|---|---|---|
| Glasreinigung | Nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten | Turnus, Preis je Fensterseite, Innen und Außen |
| Grundreinigung der Böden | Ein bis zwei Termine pro Jahr | Ob im Monatspreis enthalten oder separat |
| Verbrauchsmaterial | Weiterberechnung nach Verbrauch | Preisliste und wer nachbestellt |
| Vertretung bei Krankheit | Selten geregelt | Ob eine Ersatzkraft gestellt wird und in welcher Frist |
Eine besondere Rolle spielt die Preisgleitklausel. Sie erlaubt dem Betrieb, den Preis anzupassen, wenn der Branchenmindestlohn steigt, und ist in einem Gewerbe mit tariflich festgelegten Löhnen sachlich nachvollziehbar. Problematisch wird sie erst, wenn sie unbestimmt formuliert ist. Eine faire Klausel benennt den Auslöser, die Berechnungsgrundlage und eine Ankündigungsfrist. Eine unfaire Klausel lautet sinngemäß, der Preis könne bei gestiegenen Kosten angepasst werden, und lässt offen, um wie viel. Weitere Klauseln, auf die es im Vertrag ankommt, führt die Checkliste zum Unterhaltsreinigungsvertrag auf.
Wann ein günstiges Angebot zum Risiko wird
Rechnen Sie ein auffällig niedriges Angebot einmal auf den Stundenlohn zurück. Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung liegt in Lohngruppe 1 bei 15,00 Euro und in Lohngruppe 6 bei 18,40 Euro, festgelegt in der 10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk und veröffentlicht beim Zoll. Das ist nicht der gesetzliche Mindestlohn, der 2026 bei 13,90 Euro liegt. Rechnet man Sozialabgaben, Urlaub, Ausfallzeiten, Material, Fahrzeug und einen kleinen Gewinnanteil dazu, ist ein Betrieb rechnerisch erst ab etwa 23 bis 25 Euro Stundensatz tragfähig.
Liegt ein Angebot deutlich darunter, gibt es dafür in aller Regel eine Erklärung, und sie ist selten angenehm: Subunternehmerketten ohne Qualitätskontrolle, zu knapp kalkulierte Zeiten, die im Betrieb dann zu Lasten der Gründlichkeit gehen, oder Personal unterhalb des Tarifs. Welche weiteren Signale auf Probleme hindeuten, zeigt der Ratgeber zu den Warnsignalen unseriöser Reinigungsfirmen.
Bewertungsmatrix statt Bauchgefühl
Wenn drei Angebote preislich dicht beieinander liegen, entscheidet nicht mehr der Cent, sondern die Zuverlässigkeit. Eine einfache gewichtete Matrix macht diese Entscheidung nachvollziehbar und lässt sich in wenigen Minuten ausfüllen. Bewerten Sie jedes Kriterium mit 1 bis 5 Punkten und multiplizieren Sie mit dem Gewicht.
| Kriterium | Gewicht | Woran Sie es festmachen |
|---|---|---|
| Preis nach Normierung | 40 % | Euro pro m² und Monat, netto |
| Leistungstiefe und Vollständigkeit | 25 % | Alle Raumgruppen und Positionen enthalten |
| Qualitätssicherung | 15 % | Objektleiter, Kontrollturnus, Reklamationsweg |
| Vertragsbedingungen | 10 % | Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgleitklausel |
| Erreichbarkeit und Referenzen | 10 % | Ansprechpartner, Reaktionszeit, vergleichbare Objekte |
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Wie rechne ich einen Einsatzpreis auf den Monat um?
Ist das günstigste Angebot immer das schlechteste?
Was gehört in eine Angebotsanfrage?
Wie erkenne ich eine faire Preisgleitklausel?
Fazit: Erst normieren, dann bewerten
Der Vergleich von Reinigungsangeboten scheitert selten am Preis, sondern an der fehlenden gemeinsamen Grundlage. Rechnen Sie jedes Angebot auf Euro pro Quadratmeter und Monat um, prüfen Sie die neun Punkte von der Fläche bis zur Qualitätssicherung, und entscheiden Sie erst danach mit einer gewichteten Matrix. Wer zusätzlich vorab dieselbe Flächenaufstellung an alle Anbieter gibt, spart sich den größten Teil dieser Arbeit von vornherein.
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